Wir rechnen unsere Beratungstätigkeit nach Stundensätzen ab, deren Höhe von der Bedeutung des Mandates und dessen Schwierigkeitsgrad abhängt.

Die Vertretung vor französischen und deutschen Gerichten und Behörden wird nach den Gebühren des deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet. Die Gebührenhöhe richtet sich in der Regel nach dem Streitwert.

In Verfahren vor deutschen Gerichten werden diese Gebühren in voller Höhe vom unterlegenen Gegner ersetzt. Die französischen Richter dürfen die Höhe der zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren schätzen; eine volle Kostenerstattung ist daher nicht immer gewährleistet.


Details und Berechnungsmuster finden Sie unter folgendem Link: Rechtsanwaltsgebühren im Überblick